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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .
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Die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung gehören zu den Kernaufgaben der DLRG.
Die DLRG-Ortsgruppen bieten eine Vielzahl von Angeboten und Kursen. Die Schwimm- und Erste-Hilfe-Ausbildungen finden ausschließlich in diesen örtlichen Gliederungen statt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Gliederung sämtliche Kursbereiche abdeckt. Erfahre bei uns mehr darüber, wie du schwimmen lernen kannst.
Anmeldungen sind nur direkt bei deiner Ortsgruppe vor Ort möglich.
Auf dieser Seite findest du eine Sammlung von häufig gestellten Fragen zu Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen sowie zu Lizenzen und zum Breiten- und Gesundheitsport.
In rund 2.000 DLRG-Gliederungen bundesweit werden Schwimmkurse oder Kurse zum Rettungsschwimmabzeichen angeboten. Gehe bitte auf die Seite: "Finde uns in der Nähe. Die DLRG Deutschlandweit". Dort werden DLRG-Ortsgruppen in deiner Umgebung und die Kontaktdaten angezeigt, die Auskunft zu den jeweiligen Kursen geben.
Durch die DLRG erfolgt keine zentrale Datenerfassung über absolvierte Prüfungen bzw. erlangte Lizenzen. Der Ersatz von Abzeichen oder Lizenzen kann nur von der Gliederung ausgestellt werden, bei der sie erworben wurde. Laut Prüfungsordnung ist ein solcher Ersatz nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs möglich. Dabei ist die jeweilige Gliederung verpflichtet, Prüfungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren.
Die genauen Voraussetzungen werden durch den jeweiligen Arbeit- bzw. Auftraggeber vorgegeben.
Die DLRG empfiehlt aber grundsätzlich, das Rettungsschwimmabzeichen Silber zu erwerben.
Laut Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen (II.1) sind alle Übungen und Prüfungen grundsätzlich ohne Hilfsmittel durchzuführen. Da bei Tauchprüfungen und Übungen zum Tauchen das wesentliche Ziel die Orientierung unter Wasser ist, ist die Schwimmbrille in solchen Fällen als Hilfsmittel anzusehen, da dadurch die Orientierung unter Wasser erheblich erleichtert wird.
Aufgrund einer fortschreitenden Dynamik des Marktes entwickelt sich eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die in ihrer Gesamtheit nicht gesondert aufgelistet werden können.
Im Sinne der Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen ist als Hilfsmittel anzusehen, was das Erreichen des Kernziels der Prüfung erleichtert.
Beispiele:
Aufgabe: 400 m Schwimmen innerhalb von maximal 25 Minuten
Kernziel der Prüfung: Überprüfung des audauernden Schwimmens
Hilfsmittel: Flossen zur Erhöhung der Schwimmgeschwindigkeit
Aufgabe: Heraufholen eines Gegenstandes aus ca. 2 m Tiefe von der Wasseroberfläche aus
Kernziel der Prüfung: Orientierung unter Wasser mit geöffneten Augen
Hilfsmittel: Schwimm- oder Taucherbrille zum Erleichtern der Orientierung
Rund 2000 DLRG-Gliederungen bundesweit bieten Schwimmkurse oder Kurse zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens an. Gehe bitte auf die Seite: "Finde uns in der Nähe. Die DLRG Deutschlandweit". Dort werden DLRG-Ortsgruppen in deiner Umgebung und die Kontaktdaten angezeigt, die Auskunft über entsprechende Kurse geben können.
Die Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen schreibt einen Umfang von mind. 16 Lerneinheiten (LE) à 45 Minuten vor. Der Organisationsrahmen (Wochenendkurs, wöchentliche Termine usw.) ist dabei von den Gegebenheiten vor Ort (z. B. Verfügbarkeit von Wasserfläche) abhängig. Auskünfte erteilen die entsprechenden DLRG-Gliederungen. Für die Rettungsschwimmabzeichen Silber und Gold muss ein Erste Hilfe-Kurs (9 LE) absolviert werden.
Die Teilnehmergebühren für den Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens sind nicht pauschal festgelegt, da sie von einer Vielzahl an ortsspezifischen Variablen abhängig sind. Dies sind vor allem evtl. anfallende Kosten für die Bädernutzung.
Auskünfte über anfallende Kosten erteilen die entsprechenden Gliederungen.
Nein, das Rettungsschwimmabzeichen Silber kann ohne weitere Abzeichen und Prüfungen als Voraussetzung erworben werden.
Durch die DLRG erfolgt keine zentrale Datenerfassung über absolvierte Prüfungen oder erlangte Lizenzen. Ein Ersatz kann nur bei der Gliederung ausgestellt werden, bei der sie erworben wurde. Laut Prüfungsordnung ist der Ersatz nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs möglich. Die jeweilige Gliederung ist jedoch verpflichtet, Prüfungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren.
Als Urkunde behält das Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) seine Gültigkeit, ohne dass eine Verlängerung notwendig ist.
Je nach Zweck und Einsatz ist jedoch ein Aktualisierungsrhythmus notwendig, der vom Träger des Einsatzes ausgeht. Für einen Einsatz in der Schule richtet sich der Rhythmus z. B. nach dem Erlass des jeweiligen Kultusministeriums.
Die DLRG empfiehlt die regelmäßige Auffrischung (mind. alle 4 Jahre). Für weitere Fragen ist der Kontakt zum Träger des Einsatzes oder der entsprechenden Behörde zu suchen.
Auf Grund einer fortschreitenden Dynamik des Marktes entwickelt sich eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die in ihrer Gesamtheit nicht gesondert aufgelistet werden können.
Im Sinne der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen ist als Hilfsmittel anzusehen, was das Erreichen des Kernziels der Prüfung erleichtert.
Beispiele:
Aufgabe: 400 m Schwimmen innerhalb von maximal 25 Minuten
Kernziel der Prüfung: Überprüfung des audauernden Schwimmens
Hilfsmittel: Flossen zur Erhöhung der Schwimmgeschwindigkeit
Aufgabe: Heraufholen eines Gegenstandes aus ca. 2 m Tiefe von der Wasseroberfläche aus
Kernziel der Prüfung: Orientierung unter Wasser mit geöffneten Augen
Hilfsmittel: Schwimm- oder Taucherbrille zum Erleichtern der Orientierung
Durch die International Life Saving Federation (ILS) wird eine transnationale Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bereitgestellt. Diese Tabellen sind unter folgendem Link zu finden:
Bei detaillierten Nachfragen geben die jeweiligen nationalen Wasserrettungsorganisationen Auskunft. Eine Liste aller Mitglieder der ILS ist über den folgenden Link zu finden:
Durch die DLRG erfolgt keine zentrale Datenerfassung über absolvierte Prüfungen oder erlangte Lizenzen. Ein Ersatz kann lediglich nur bei der Gliederung ausgestellt werden, bei der sie erworben wurde. Laut Prüfungsordnung ist der Ersatz nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs möglich. Die jeweilige Gliederung ist verpflichtet, Prüfungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren.
1. Schritt: Download und Ausfüllen des entsprechenden Antrages:
Anträge zur Ausstellung von entsprechenden DLRG Lizenzen
2. Schritt: Sammeln der im Antrag aufgeführten geforderten Unterlagen
3. Schritt: Einreichen der Unterlagen beim entsprechenden Landesverband
Weiterer Ablauf: Der Landesverband prüft zunächst die DLRG internen Qualifikationen (z. B. „Lehrschein“) und verlängert diese gegebenenfalls. Anschließend werden die Unterlagen durch den Landesverband an die DSG weitergeleitet. Die DSG wiederum stellt die Lizenz aus und sendet die Unterlagen zurück an den Landesverband. Von dort aus werden die Unterlagen an den Antragsteller zurückgesendet.
Der Gültigkeitszeitraum von DOSB Lizenzen, die durch die DLRG ausgestellt wurden, beginnt mit dem Ausstellungsdatum und endet jeweils am 31. Dezember des 3. Folgejahres. Somit sind DOSB Lizenzen maximal vier Jahre lang gültig.
Beispiel:
Ausstellungsdatum: 15.06.2011
1. Folgejahr: 2012
2. Folgejahr: 2013
3. Folgejahr: 2014
Ende der Gültigkeit: 31.12.2014
Die Gültigkeit der Lizenz Trainer C „Rettungsschwimmen“ richtet sich immer nach der Gültigkeit des Lehrscheins. Ist der Lehrschein bis zum 31.12.2015 gültig, wird auch die Trainer C-Lizenz „Rettungsschwimmen“ bis zum 31.12.2015 verlängert.
Während des Gültigkeitszeitraumes müssen durch den Lizenzinhaber 15 LE an Fortbildungen besucht werden. Ist dies erfolgt, läuft die Verlängerung analog zur Beantragung der Lizenz wie folgt ab:
1. Schritt: Download und Ausfüllen des entsprechenden Antrages
Beantragung und Verlängerung von DOSB Lizenzen
2. Schritt: Sammeln der im Antrag gelisteten Unterlagen
3. Schritt: Zusenden der Unterlagen an den Landesverband
Weiteres Vorgehen: Der Landesverband prüft die Unterlagen und verlängert DLRG spezifische Qualifikationen (z. B. „Lehrschein“). Anschließend werden die Unterlagen der DVV zugesandt, die wiederum bei Vorliegen aller Unterlagen die Lizenz verlängert und an den Landesverband zurückschickt. Von dort werden die Unterlagen an den Antragsteller zurückgesendet.
Für die Reaktivierung von Lizenzen ist der Zeitraum zwischen Ablauf der Gültigkeit und Reaktivierung entscheidend.
Für die 1. Lizenzstufe (C-Lizenz) gilt:
1. und/oder 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
unmittelbar nach erfolgreichem Besuch von mind. 15 LE erfolgt nach Beantragung die Verlängerung bis zum 31.12. des auf die Beendigung der Fortbildung folgenden dritten Folgejahres.
Ab dem 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit gilt:
Nach erfolgreichem Besuch einer Fachausbildung der jeweiligen Lizenzausbildung ohne Teilnahme eventuell vorgeschriebener Lernerfolgskontrollen erfolgt nach Beantragung die Verlängerung bis zum 31.12. des auf die Fachausbildung folgenden dritten Folgejahres.
Für die 2. Lizenzstufe (B-Lizenz) gilt:
1. und/oder 2. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: gleiches Vorgehen wie bei 1. Lizenzstufe
Ab dem 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:
Nach dem erfolgreichen Besuch einer Fortbildung von mindestens 30 LE der jeweiligen Lizenzausbildung ohne Teilnahme an einer eventuell vorgeschriebenen Lernerfolgskontrolle wird die Lizenz nach Beantragung bis zum 31.12. des auf diese Fachausbildung folgenden dritten Folgejahres verlängert.
Nur durch die Vorprüfung der zuständigen Mitarbeiter der Landesverbände ist gewährleistet, dass vollständige und ordnungsgemäße Anträge bei den Sachbearbeitern der DVV eingehen. Weiterhin bedarf es für die Landesverbände stets einer Mitkenntnis der genauen Zahl gültiger Lizenzen und deren Inhaber, da die Bezuschussung und in Teilen auch Versicherungsumfänge von diesen abhängen.
Über den DLRG Bundesverband kann die Übungsleiterlizenz „Sport in der Prävention“ mit dem Profil „Bewegungsraum Wasser“ auf zweiter Lizenzstufe (ÜL-B) erworben werden. Die Ausbildung ist modularisiert aufgebaut und besteht aus:
Der Lehrgang wird sowohl für die Zielgruppe Erwachsene, als auch für die Zielgruppe Kinder/Jugendliche angeboten.
Für die Zulassung zum Lizenzlehrgang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Lehrgangsübersicht Bildungswerk (unter Themengebiet „Prävention im Breitensport“ auswählen)
Grundsätzlich ist es möglich, andere Ausbildungen (z. B. Wassergymnastik Kursleiter, Physiotherapeut u. ä.) für Teile der Ausbildungen anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung erfolgt per Einzelfallentscheidung, sodass keine allgemeinen Aussagen getroffen werden können. Grundsätzlich sollten jedoch beide Grundmodule besucht werden.
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